Preise

Gesetzlich Versicherte
Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Eigenanteil von 10% erhoben zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 €.

Privat Versicherte
Für Heilmittelerbringer (Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten,..) gibt es keine staatlich manifeste Gebührenordnung, so wie es sie z. B. für Ärzte gibt.
Empfohlen und üblich ist der 1,4- 2,3 fache Vergütungssatz der gesetzlichen Kassen.
Ich nehme den 1,4 fachen Satz. In diesem sind die Kosten für eine 15-minütige Vor- und Nachbereitungszeit, die außerhalb der verordneten und persönlichen Therapiezeit mit Ihnen stattfindet, enthalten.
Wenn laut Ihres Vertrages eine logopädische Therapie zu 100% übernommen wird, so ist Ihre Kasse verpflichtet, auch den 2,3 fachen Satz vollumfänglich zu übernehmen. Dazu gibt es mittlerweile Gerichtsurteile.
Vertragsinhalte und Tarife variieren stark. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn Ihre individuellen Vertragsmodalitäten.
Beziehen Sie Beihilfe, so gibt es sicher einen Eigenanteil an den Kosten. Dieser ist vom Staat im Konzept der Beihilfe so vorgesehen und wird vom Bundesministerium des Innern als zumutbare Eigenvorsorge benannt.
Der 1,4 fache Satz gilt bei mir für alle privatversicherten Patienten und ist nicht verhandelbar.

Warum gibt es einen Preisunterschied für gesetzlich und privat versicherte Patienten?
Verhandlungen über Vergütungssätze finden mit den gesetzlichen Kassen jährlich statt. Dabei haben die Vertreter der gesetzlichen Kassen vor langer Zeit einen Rabatt ausgehandelt, der sich über die erheblich größere Patientenmenge der gesetzlich Versicherten in den therapeutischen Praxen begründet.
Als Privatpatient bezahlen Sie den regulären Preis einer Therapie.